Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hessen-Nord hat unter dem Vorsitz von Dr. Werner Neusel (Baunatal) das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte der ehemaligen Landtagsabgeordneten Silke Tesch für die Dauer von 18 Monaten angeordnet. Allerdings darf sie in ihrem Ortsverein ihr Stimmrecht ausüben oder auch Anträge stellen.
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Die Schiedskommission stellt in der Begründung zunächst fest, dass es nicht ihre Aufgabe gewesen sei, eine Bewertung darüber abzugeben, ob es sinnvoll und richtig war, eine Koalitionsregierung der SPD mit den BÜNDNIS 90/Die Grünen unter Duldung der Partei „Die Linken“ anzustreben. Dies sei eine politische Entscheidung der SPD und ihrer Gremien gewesen und könne nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein.
Die Schiedskommission habe vielmehr ausschließlich das Verhalten von Silke Tesch zu bewerten, nachdem ihr bekannt gewesen sei, dass sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Landtagsfraktion die konkrete Absicht hatten, eine neue Regierung zu bilden und Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen.
Zwar könne Silke Tesch als Abgeordnete den verfassungsrechtlichen Schutz des Artikel 38 GG und des Artikel 77 Hess. Verfassung für sich in Anspruch nehmen. Danach könne sie ihr Verhalten grundsätzlich nach ihrer Gewissensentscheidung ausrichten. Wenn sie sich also klar und deutlich äußere, etwa einer beabsichtigten Wahl nicht zustimmen zu wollen, sei dies aus rechtlicher Sicht - auch wenn es dem überwiegenden Parteiinteresse zuwiderlaufe – hinzunehmen und müsse folglich ohne Sanktionen bleiben. Gleichzeitig habe sie aber durch ihre Mitgliedschaft auch den Statuten, den Grundsätzen und Ordnungen der Partei Rechnung zu tragen und müsse demnach bei einem Verstoß mit parteiordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Dadurch, dass sich Silke Tesch erst einen Tag vor der beabsichtigten Wahl von Andrea Ypsilanti auf einer öffentlichen Pressekonferenz am 03. 11. 2008 dazu bekannt habe, die Wahl nicht mittragen zu können, habe sie das Gebot der innerparteilichen Solidarität verletzt, sich illoyal verhalten und damit der SPD schweren Schaden zugefügt, stellt die Schiedskommission fest. Denn dies hatte einen erheblichen Ansehensverlust der SPD zur Folge.
Silke Tesch habe nämlich im Vorfeld der beabsichtigten Wahl genügend Zeit und zuhauf Möglichkeiten gehabt, ihre Meinung klar zu äußern, ob sie diesen Weg mitgehen wolle oder nicht. So fanden von Anfang September 2008 an mehrere Abstimmungen, auch in der Landtagsfraktion, der sie angehörte, zu dieser Frage statt. Zu keiner Zeit habe sie bei diesen Gelegenheiten klar zu erkennen gegeben, dass sie sich der Wahl Ypsilantis verweigern werde. Im Gegenteil, bei den verschiedenen Abstimmungen habe sie sogar durch ihr positives Votum stets für den beabsichtigten Weg gestimmt.; so etwa bei einer geheimen Probeabstimmung am 30. 09. 2008 wie auch bei einer gemeinsamen Sitzung des Landesvorstandes und der Landtagsfraktion am 24. 10. 2008.
Selbst wenn sie sich in einem größeren Kreis nicht deutlich habe erklären wollen, so die Schiedskommission, hätte für sie auch die Möglichkeit bestanden, ihre ablehnende Haltung etwa in einem vertraulichen Gespräch mit einem Mitglied des Landesvorstandes oder mit Andrea Ypsilanti selbst deutlich zu machen.
Die Schiedskommission ist sich zwar durchaus bewusst, dass sich Silke Tesch mit einer derartigen Erklärung aller Voraussicht nach nicht unerheblichem Druck durch Befürworter der geplanten Regierungsneubildung ausgesetzt hätte. Ein solches Bekenntnis müsse aber einer Mandatsträgerin in hervorgehobener Position, wie einer Landtagsabgeordneten zugemutet werden, noch dazu, weil ihr bewusst gewesen sein musste, dass es auf ihre Stimme bei der Wahl entscheidend ankam. Ihre Darstellung, sie habe in der Fraktion mehrere Male Bedenken gegen das beabsichtigte Verfahren geltend gemacht, reiche letztlich nicht aus, sie entscheidend zu entlasten.
Nach Auffassung der Schiedskommission ist die Erteilung lediglich einer Rüge – wie es die Schiedskommission Marburg-Biedenkopf getan hat – nicht ausreichend, weil nach dieser Entscheidung Äußerungen bekannt geworden sind, dass sich Silke Tesch offenbar bereits im Sommer dazu entschieden hatte, Ypsilanti nicht zu wählen. Ein Parteiausschluss erschien dem Schiedsgericht allein schon deshalb nicht als angemessen, weil in den beiden anderen Schiedsverfahren gegen Everts und Walter geringere Sanktionen festgesetzt worden sind und Silke Tesch gegenüber dem ehemaligen Abgeordneten Walter eine weniger herausgehobene Position in Partei und Fraktion innehatte.










